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Der Bauer

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Die Bauern haben im Schach wertmäßig die geringste Bedeutung - sehr zu Unrecht. Sie sind das Fußvolk unter den Figuren, doch nach dem Wort Napoleons trägt jeder Bauer den Marschallstab im Tornister. Erreicht er die letzte Reihe, muß er in eine Figur derselben Partei umgewandelt werden: in Dame, Turm, Läufer oder Springer.



Aus der Grundstellung darf ein Bauer einen oder zwei Schritte ziehen, frei nach Wahl des Spielers; von da ab aber nur noch je ein Feld weiter. Nicht erlaubt ist es, mit zwei Bauern gleichzeitig zu ziehen, auch nicht in der Eröffnung.
Die Bauern ziehen nur geradeaus; und zwar so weit, wie sie freie Bahn haben. Sie schlagen nur schräg in das nächste Feld hinein.
 

Das Schlagen »im Vorbeigehen« (auch »en passant«) ist eine Besonderheit des Bauern. Wenn der obige weiße Bauer von b2 nach b4 zieht, so hat der schwarze Bauer das Recht, nicht die Pflicht, sich auf b3 zu stellen und den weißen Bauern von dem Feld b4 zu entfernen, also zu schlagen.
  1. Nur ein Bauer kann im Vorbeigehen schlagen; und nur ein Bauer kann im Vorbeigehen geschlagen werden.
  2. Der Bauer, der so geschlagen werden soll, muß von der Grundstellung aus zwei Schritte gezogen haben. (Ein Doppelschritt muß also erfolgt sein.)
  3. Der Bauer, der so schlagen darf, muß sich auf derselben Höhe befinden wie der Bauer, der geschlagen werden soll.
  4. Die beiden Bauern müssen nebeneinander stehen.
  5. Der um zwei Felder vorgerückte Bauer wird so geschlagen, als habe er nur einen Schritt gemacht.
  6. Das Schlagen im Vorbeigehen muß sofort erfolgen; einen Zug später erlischt dieses Recht.


Mit freundlicher Genehmigung von www.zwischenzug.de


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